
Ihr Ansprechpartner für die öffentliche Wiedergabe von Film und Fernsehen
Die VEA Verwertungseinrichtung Audiovision GmbH bietet Ihnen rechtssichere Lizenzen für die öffentliche Wiedergabe außerhalb des kommerziellen Filmtheaterbetriebes. Mit unserer Programmlizenz zeigen Sie Filme oder das TV-Programm legal und unkompliziert. Über eine einzige Lizenz erhalten Sie Zugang zum gesamten Repertoire international und national führender Medienhäuser, Filmproduzenten und Verleiher – darunter Warner Bros. Discovery, Sony Pictures Entertainment, The Walt Disney Company und Constantin Film. Ergänzt wird das Angebot durch die RAW, die als in Österreich staatlich genehmigte Verwertungsgesellschaft das Repertoire deutscher, österreichischer und internationaler Filmstudios bündelt und so für Rechtssicherheit aus einer Hand sorgt.

Die VEA lizenziert die „öffentliche Wiedergabe“ von audiovisuellen Inhalten (Filmen, Serien und Dokumentationen) internationaler und nationaler Medienhäuser, Filmproduzenten und Verleiher. Darunter die folgenden:
- Warner Bros. Discovery
- Sony Pictures Entertainment
- The Walt Disney Company
- Constantin Film
- Filmwelt
- NFP
Mit der Programmlizenz der VEA sind Sie berechtigt unser gesamtes Programm öffentlich wiedergeben, ohne uns Details zur Nutzung mitteilen zu müssen. So können Sie einfach und legal Vorführungen veranstalten. Auch in linearem Fernsehen werden Inhalte unserer Partner gezeigt. Die Programmlizenz beinhaltet auch diesen Anwendungsbereich.
Die VEA ist Teil einer exklusive Partnerschaft mit Warner Bros., Sony Pictures Entertainment, Constantin Film und Filmwelt. Das bedeutet, dass diese Filme & Serien ausschließlich im Rahmen einer VEA Programmlizenz verfügbar sind.
Die VEA Programmlizenz gibt es für:
Behörden, Bibliotheken / Büchereien, Bildung, Camping, Feriencamp, Fitness, Freizeitpark, Freizeiteinrichtungen, Gastronomie, Senioren- / Pflege- / Sonstige Heime, Handel, Jugendherberge, Jugendeinrichtungen, Justizvollzugsanstalten, Messen, Museen, Personentransport, Trainer / Coaches, Verein / Filmclub, Vereine, Beherbergung und Gesundheit
LIZENZEN
Wann benötigen Sie eine Lizenz von uns?
Sie benötigen immer dann eine Lizenz, wenn Sie in Ihrer Einrichtung fremden Personen unsere Inhalte zur Verfügung stellen. Das betrifft z.B. Hotels, Krankenhäuser, Gaststätten, Jugendzentren oder Vereinsheime. Fremde Personen können Gäste, Patienten, Kunden oder Mitglieder sein. In all diesen Fällen ist eine Nutzung von Filmen und Serien lizenzpflichtig. Egal ob die Wiedergabe durch die Bereitstellung eines Fernsehgerätes erfolgt oder sie gezielt eine Vorführung veranstalten und unabhängig davon, welches Medium genutzt wird (Lineares TV, Streaming, DVD/Blu-Ray).
Es entsteht eine Urheberrechtsverletzung, wenn audiovisuelle Inhalte ohne eine Lizenz genutzt werden. Dies kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Eine VEA Programmlizenz beinhaltet das gesamte verfügbare Repertoire. Dies entspricht rund 60 Prozent aller in Deutschland relevanten Filme (Quelle: Comscore, Betrachtungszeitraum 05.01.2023 – 03.01.2024). Für einen genaueren Einblick in unser Programm können Sie die Titelsuche verwenden. Auf Wunsch senden wir Ihnen auch einen umfassenden Auszug zu, der regelmäßig erweitert und aktualisiert wird. Nehmen Sie gerne Konakt zu uns auf.
Wieso wird eine Lizenz benötigt?
Filme, Serien und Dokumentationen sind mehrfach urheberrechtlich geschützt. Die Urheberrechte dienen dazu, den vielen Kreativen, die an den Filmen und Serien mitgewirkt haben (Regisseure, Schauspieler, Drehbuchautoren usw.), eine Lebensgrundlage durch die entgeltliche Lizenzierung dieser Rechte zu sichern. Gesichert ist der gesamte Film, aber auch Ausschnitte dieses. Ebenso Serien und Dokumentationen oder andere audio-visuelle Werke.
Eine sogenannte öffentliche Wiedergabe liegt dann vor, wenn ein urheberrechtlich geschütztes Werk so genutzt wird, dass es nicht nur im engsten privaten Kreis, sondern für die Allgemeinheit oder eine größere, nicht persönlich verbundene Gruppe zugänglich oder wahrnehmbar ist. In diesen Fällen ist dem Urheberrechtsgesetz zufolge eine Erlaubnis des Urhebers erforderlich. Diese dürfen wir in Form der VEA Programmlizenz erteilen. Geregelt ist dies in § 19, 22 UrhG.
Wie gestaltet sich der Ablauf der Lizenzierung bei der VEA?
Sie möchten bei uns eine Lizenz erwerben und wissen nicht, wie sich der Ablauf gestaltet? Dafür haben wir Ihnen hier eine kleine Erklärung zusammengestellt.
1. Sie füllen unser Antragsformular aus oder stellen uns eine individuelle Anfrage.
2. Sie erhalten schnellstmöglich ein unverbindliches Angebot.
3. Sie nehmen das Angebot an und erhalten von uns Ihren Lizenzvertrag und die dazugehörige Rechnung.
4. Ab Beginn der Lizenzlaufzeit dürfen Sie alle Titel aus unserem Programm nutzen. Die Programmlizenz erneuert sich 30 Tage vor Ablauf automatisch, sofern sie nicht gekündigt ist.
Wenn Sie zum Ablauf Fragen haben oder eine individuelle Lösung wünschen, können Sie sich jederzeit gerne bei uns melden.
Wie viel kostet eine VEA Programmlizenz?
Der Preis für eine Lizenz hängt von der Art der Einrichtung des Lizenznehmers ab. Die Preise richten sich nach unserer festen Preisliste.
Verbände oder große Zusammenschlüsse können jedoch abweichende Tarife in Form von Rahmenvereinbarungen mit der VEA abschließen. Sollten Sie Mitglied in einem Verband sein, sprechen Sie dazu gerne Ihren Verband oder uns direkt an. Wir freuen uns auf einen gemeinsamen Austausch.
DIE RAW
Die RAW Einrichtung zur Geltendmachung der Rechte der öffentlichen Aufführung/Wiedergabe von Audiovisuellen Medien GmbH wurde im Jahr 2018 gegründet.
Als in Österreich staatlich genehmigte Urheberrechtsgesellschaft zur Wahrnehmung audiovisueller Rechte vertritt die RAW Filmproduzenten gegenüber öffentlichen und privaten Einrichtungen und sorgt dafür, dass ihre Mitglieder Einnahmen aus der Nutzung ihrer kreativen Leistungen erhalten. Dazu schließt sie mit Rechtenutzern Verträge und organisiert die Einhebung und Verteilung der Lizenzerlöse an die Berechtigten in einem Bereich, der von ihren Mitgliedern aus praktischen Gründen nicht individuell wahrgenommen werden kann.
Die kollektive Lizenzierung dieser Rechte gegenüber Nutzern ist daher Aufgabe der RAW. Sie kann ihren Rechtenutzern ein umfassendes Repertoire deutscher, österreichischer und internationaler Filmstudios und Produzenten aus einer Hand anbieten.
Auf Grund ihrer Stellung als Verwertungsgesellschaft bietet die RAW den Vorteil, dass mit dem Abschluss eines Vertrages alle in der RAW gebündelten Rechte genutzt werden können und damit Rechtssicherheit für beide Seiten gewährleistet ist.
Zentraler Gedanke der RAW ist nicht nur ein fairer und respektvoller Umgang mit Rechten des geistigen Eigentums, sondern sie setzt sich auch dafür ein, dass die Balance zwischen den Interessen ihrer Mitglieder und den Rechtenutzern - unseren Partnern - gewahrt ist. Daher setzt sie unter Rücksichtnahme auf die Bedfürnisse ihrer Partner ihre Tarife in transparenter und nachvollziehbarer Weise fest.
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